pH-Telemetrie-Test

Die pH- Telemetriestation wurde 1966 am Zahnmedizinischen Zentrums Zürich eingerichtet. Die pH-Telemetrie war eine Idee von Herrn Professor Mühlemann und Herrn Dr. Graf, welcher später Ordinarius an der Universität Bern wurde.

Die langjährige Erfahrung hat die Plaque-pH-Telemetrie zu einer gut reproduzierbaren und betriebssicheren Methode gemacht. Sie hat Erkenntnisse gebracht die im «In-vitro-Versuch» nicht zu erkennen sind, und sie erlaubt die Einschätzung des kariogenen und erosiven Potentials von Nahrungs- und Genussmitteln.


Für die laufenden Untersuchungen stehen ständig vier Probanden mit entsprechenden pH-Prothesen zur Verfügung. Diese verfügen alle über eine Unterkiefer-Teilprothese mit einer eingebauten Miniatur-pH-Glaselektrode. Die Elektrode zeichnet den pH-Wert der Zahnplaque während des Tests auf und sendet die Daten an die Messapparatur weiter. Der Computer erzeugt die nötigen Datenfiles. Fällt der pH-Wert während oder 30 Minuten nach dem Konsum des Produktes unter den kritischen Wert von 5.7, so gilt das Produkt als kariogen und deshalb als nicht zahnfreundlich.

Kurzfristige Ansäuerungen der Plaque und der Mundflüssigkeit durch die, den Produkten beigemengten, Säuren werden ebenfalls aufgezeichnet. Wird der festgelegte Grenzwert von 40 µmol H+ x Minuten überschritten, gilt das Produkt als erosiv und deshalb als nicht zahnfreundlich.


Begriffserklärung:

Nicht-kariogen sind Lebensmittel nur dann, wenn während und für 30 Minuten nach dem Konsum des Produktes der pH-Wert nicht unter den kritischen Grenzwert vom 5.7 fällt.

Nicht-erosiv sind Produkte, wenn die Belastung der Zähne durch zugesetzte Lebensmittelsäuren während des Konsums, im akzeptablen Bereich – von weniger als 40 µmol H+ x Minuten bleibt.

Wie lasse ich ein Produkt mit dem «Zahnmännchen» zertifizieren?

Sollten Sie Interesse an einer Zertifizierung haben, möchten wir Sie freundlich bitten, sich für das Testverfahren an die Geschäftsstelle der Aktion Zahnfreundlich zu wenden.

Sobald uns die positiven Testresultate vorliegen, die bestätigen, dass das Produkt zahnfreundlich ist, können Sie die Garantiemarke „Zahnmännchen“ unter den Bedingungen des Markenreglements für das getestete Produkt verwenden. Das jeweils anwendbare Markenreglement finden Sie hier: Markenreglement

 

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