Die pH- Telemetriestation wurde 1966 am Zahnmedizinischen Zentrums Zürich eingerichtet. Die pH-Telemetrie war eine Idee von Herrn Professor Mühlemann und Herrn Dr. Graf, welcher später Ordinarius an der Universität Bern wurde.
Die langjährige Erfahrung hat die Plaque-pH-Telemetrie zu einer gut reproduzierbaren und betriebssicheren Methode gemacht. Sie hat Erkenntnisse gebracht die im «In-vitro-Versuch» nicht zu erkennen sind, und sie erlaubt die Einschätzung des kariogenen und erosiven Potentials von Nahrungs- und Genussmitteln.

Für die laufenden Untersuchungen stehen ständig vier Probanden mit entsprechenden pH-Prothesen zur Verfügung. Diese verfügen alle über eine Unterkiefer-Teilprothese mit einer eingebauten Miniatur-pH-Glaselektrode. Die Elektrode zeichnet den pH-Wert der Zahnplaque während des Tests auf und sendet die Daten an die Messapparatur weiter. Der Computer erzeugt die nötigen Datenfiles. Fällt der pH-Wert während oder 30 Minuten nach dem Konsum des Produktes unter den kritischen Wert von 5.7, so gilt das Produkt als kariogen und deshalb als nicht zahnfreundlich.
Um das erosive Potential auf die Zahnhartsubstanz zu messen, werden die Produkte in destilliertem Wasser aufgelöst bzw. aufbereitet. Anschliessend wird bei Raumtemperatur der pH-Wert mit einer frisch kalibrierten pH-Elektrode gemessen. Ein Produkt gilt als nicht erosiv, wenn der pH-Wert der Testlösung mindestens oder grösser als 4,5 ist oder bei tieferen pH-Werten durch eine ausreichend hohe Kalziumkonzentration kompensiert wird. Liegt der pH-Wert unter 3,6, wird das Produkt unabhängig vom Kalziumgehalt als erosiv eingestuft.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Ausführungsreglement Süsswaren.

Nicht-kariogen sind Lebensmittel nur dann, wenn während und für 30 Minuten nach dem Konsum des Produktes der pH-Wert nicht unter den kritischen Grenzwert von 5.7 fällt.
Nicht-erosiv sind Produkte, deren pH-Wert mindestens 4,5 beträgt oder deren Säurewirkung durch ausreichend Kalzium ausgeglichen wird; bei einem pH-Wert unter 3,6 gelten sie stets als erosiv.
Sollten Sie Interesse an einer Zertifizierung haben, bitten wir Sie, sich für das Testverfahren an die Geschäftsstelle der Aktion Zahnfreundlich zu wenden.
Sobald uns die positiven Testresultate vorliegen, die bestätigen, dass das Produkt zahnfreundlich ist, können Sie die Garantiemarke „Zahnmännchen“ unter den Bedingungen des Markenreglements für das getestete Produkt verwenden. Das jeweils anwendbare Markenreglement finden Sie hier: Markenreglement