Fachperson – Markenanwalt Stefan Day über die Garantiemarke

Stefan Day: «Die Glaubwürdigkeit des Zahnmännchens wird nochmals markant erhöht.»

Stefan Day, lic. jur., LL.M., Rechtsanwalt, Markenanwalt VSP, Partner der Isler & Pedrazzini AG

Die Marke Zahnfreundlich wurde neu als Garantiemarke im Markenregister eingetragen. Was bedeudet das?

Die Aktion Zahnfreundlich Schweiz zusammen mit der internationalen Schwester Toothfriendly International haben nach vielen Jahren ihren Auftritt und die Verwendung des Zahnmännchens einer Prüfung unterzogen und dabei gemerkt, dass das Zahnmännchen tatsächlich dem neuen Rechtsinstitut der Garantiemarke entspricht. Die Garantiemarke hat das Ziel, den Konsumenten darüber zu informieren, dass die mit dem Zahnmännchen gekennzeichneten Produkte gewisse, genau bestimmte Kriterien erfüllen. Die Garantiemarke hat ein Reglement, das auf der Webseite von zahnfreundlich.ch von jedermann eingesehen werden kann. Diese zusätzliche Transparenz schafft Vertrauen und AZS hofft und ist davon überzeugt, dass die hohe Glaubwürdigkeit des Zahnmännchens dadurch nochmals gestärkt wird. Die Garantiemarke kann und darf auch nicht gewinnstrebig geführt werden. Jeder, der die Kriterien für seine Produkte und gewisse Formerfordernisse erfüllt, letztere sind für die Kontrolle der Produkte notwendig, darf die Garantiemarke nach einer «Eingangsprüfung» verwenden. Diese Prüfung stellt fest, dass die Anforderungen vom Produkt auch erfüllt werden. Damit wird das Zahnmännchen auch formell zum Gütesiegel für zahnfreundliche Produkte.


Kann es sein, dass sich Produkte, bzw. deren Zusammensetzung anpassen müssen? Oder gilt einmal Zahnmännchen, immer Zahnmännchen?

Die Anforderungen an ein zahnfreundliches Produkt werden periodisch überprüft und, wenn notwendig, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. ies kann zu einer Verschärfung der Anforderungen führen – wie das z.B. bei der Energieetikette auch von Zeit zu Zeit geschieht – und Produkte, die die neuen Anforderungen nicht mehr erfüllen, dürfen das Zahnmännchen nicht länger verwenden.

Was bedeutet diese Eintragung für die Käufer?

Für die Käufer bedeutet die Eintragung als Garantiemarke einerseits einen gesetzlichen Schutz: Die Garantiemarke muss gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, damit sie eingetragen und aufrechterhalten werden kann. So muss z.B. der Markeninhaber durch Kontrollen sicherstellen, dass die Produkte die Anforderungen erfüllen und das Reglement muss Sanktionen für Nutzer des Zahnmännchens vorsehen, welche die Kriterien nicht efüllen. Zweitens müssen die Kriterien der Produkte, welche die Garantiemarke tragen wollen, festgelegt und öffentlich gemacht werden. Der Käufer hat deshalb nun die Möglichkeit, diese Kriterien einzusehen und kann sich so ein Urteil bilden, ob die Produkte für ihn mit den Vorstellungen übereinstimmen, welche das Zahnmännchen auslöst.

Warum «lohnt» sich diese Eintragung für die Aktion Zahnfreundlich?

Die Glaubwürdigkeit des Zahnmännchens wird nochmals markant erhöht. Dadurch werden die damit gekennzeichneten Produkte vermehrt gekauft. Dies führt zu einer besseren Mundhygiene – plakativ gesagt: weniger Zucker und bessere Pflegeprodukte. Und die Förderung der Mundhygiene und Bekämpfung von Karies und Parodontose ist ja das ultimative Ziel des Vereins Aktion Zahnfreundlich. Wir sind überzeugt: Die Eintragung fördert den Vereinszweck.


Garantiemarken präsentieren in gewisser Weise auch Qualität. Kann man das Zahnmännchen nun mit dem Marienkäferzeichen von IP-Suisse vergleichen?

Garantiemarken garantieren, wie der Name sagt, gewisse Eigenschaften der gekennzeichneten Produkte. Diese Eigenschaften können mit dem Qualitätsbegriff im üblichen Verständnis übereinstimmen. Das zeigen auch Ihre Beispiele in der Frage: die Garantie kann sich auf den Herstellungsprozess oder die geographische Herkunft oder, wie im Falle des Zahnmännchens, auf Eigenschaften beziehen, welche sich positiv auf die Mundhygiene auswirken.

Seit wann «kennen» Sie das Zahnmännchen?

Gefühlt kenne ich das Zahnmännchen schon immer. Leider kann das aber nicht stimmen, weil ich bedauerlicherweise einiges älter bin als der Verein Aktion Zahnfreundlich (40 Jahre). Jedenfalls kannte ich das Zeichen lange bevor ich beruflich damit zu tun hatte und habe mich beim Kauf von Süssigkeiten und Zahnpflegeprodukten auch daran orientiert.

Achten Sie beim Einkaufen auch auf das Zahnmännchen?

Vor allem bei Zahnpflegeprodukten und Kaugummi achte ich auf das Zahnmännchen. Andere süsse Dinge wie Bonbons oder Süssgetränke versuche ich heute generell zu vermeiden und gehöre deshalb nicht zu deren Käuferschaft.


Weitere Artikel


Magazin Zahnfreundlich